Schulordnung

Stand: 12.09.2025

Schulordnung der KGS Hermann-Gmeiner Stand: 12.09.2025 Grundsätze In unserer Schulgemeinde kommen Menschen aus unterschiedlichen Nationen, Kulturkreisen und Religionsgemeinschaften täglich zusammen. Die KGS Hermann Gmeiner hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle, die an unserer Schule mitwirken, zusammen das Schulleben gestalten. Hierzu gehören in erster Linie natürlich die Kinder, aber auch die Lehrkräfte, das OGS-Personal und die Eltern, die zum Gelingen beitragen sollen. Offenheit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt, Transparenz, demokratisches Handeln und ein friedvoller Umgang miteinander sollen bei uns vermittelt und gelebt werden. Hierzu haben wir folgende Regeln aufgestellt: 

1 Betreten des Schulgeländes 

(1) Für die Kinder, Lehrkräfte, OGS-Kräfte und andere Mitarbeitende spielt das Schulleben eine große Rolle und sie verbringen viel Zeit in der Schule. Deshalb sollen sich alle sicher, geborgen und ungestört in ihrem „zweiten Zuhause“ fühlen. Eltern ist es erlaubt, die Kinder bis zum Schultor zu begleiten und sich dort von ihnen zu verabschieden. Unangemeldetes Betreten des Schulgeländes ist untersagt. Nach Schulschluss können die Kinder an diesem Standort auch wieder abgeholt werden. Bei dringenden Anliegen während des Schulbetriebs wird um vorherige Anmeldung per Schoolfox bei der Klassenleitung oder im Sekretariat telefonisch gebeten. So können wir sicherstellen, dass keine schulfremden Personen das Schulgelände betreten. (2) Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes während des Schulbetriebes grundsätzlich untersagt. Hierbei handelt es sich um Personen, die in keinerlei Beziehung zum Schulbetrieb stehen. Ausnahmen bilden evtl. Handwerker o.ä., die im Vorfeld selbstverständlich angemeldet worden sind. Die Schulleitung kann sich bei Missachtung auf das Hausrecht berufen und die erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 59 II Nr.6 SchulG). 

2 Kommunikation auf dem Schulgelände 

Auf dem Schulgelände sowie im gesamten Schulgebäude möchten wir untereinander einen direkten und ungezwungenen Umgang miteinander pflegen. Dazu gehört für uns zwingend eine offene Kommunikation. Da diese nur durch das uneingeschränkte Erkennen des Gegenübers gewährleistet werden kann, legen Sie bitte Bedeckungen, die die Gesichtserkennung (Identifikation) unmöglich machen, bei Betreten des Schulgeländes ab (Niqab/Burka). Eine Kommunikation findet vorrangig zwischen Eltern und den eigenen Kindern sowie zwischen Mitarbeitenden und Kindern bzw. Eltern statt. Gesprächskontakte zwischen Eltern und Kindern haben höflich, kindgerecht, respektvoll und zurückhaltend zu erfolgen (z.B. während alltäglicher Schulhoftorsituationen, mit Leseeltern, mit Helfenden). Eine Konfliktklärung findet grundsätzlich über die Mitarbeitenden der Schule statt. 

3 Teilnahme an Unterrichtsaktivitäten 

Es ist uns ein großes Anliegen, allen Kindern (und Mitwirkenden der Schulgemeinschaft) Toleranz und Respekt nahe zu bringen. Damit dies gelingt, ist eine aktive Teilnahme an allen Inhalten des Lehrplans und den entsprechenden Unterrichtsinhalten unabdingbar. Das bedeutet, dass besonders auch in den Nebenfächern wie Sachunterricht (inklusive Sexualerziehung) Kunst, Musik und Sport (inklusive Eislauf- und Schwimmunterricht), bei Schulfesten und Schulveranstaltungen, sowie bei außerschulischen Aktivitäten wie Schulgottesdienst, Klassenfahrten, Kulturveranstaltungen und Ausflügen uneingeschränkt teilgenommen wird. Persönliche, kulturelle oder religiöse Besonderheiten dürfen hier für die Gemeinschaft keine Hindernisse darstellen, damit alle Kinder chancengleich unterrichtet werden und einen Weitblick in die gesellschaftliche Vielfalt erhalten. 

4 Mitnahme von Gegenständen 

Es ist den Kindern grundsätzlich nicht erlaubt Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte auf dem Schulgelände und im Schulgebäude zu benutzen (ausgenommen sind die Ipads, die den Kindern von der Schule ausgegeben wurden.). Ein Handy / eine Smartwatch darf mitgeführt werden, solange es / sie sich in der Schultasche im ausgeschalteten Zustand bzw. im Stumm- bzw. Schul-Modus befindet. Bei Missachtung dieser Regel behalten sich die Lehrkräfte vor, das Handy bzw. elektronische Gerät an sich zu nehmen. Die Eltern können dieses dann nach Benachrichtigung in der Schule abholen. Die Schule übernimmt bei Verlust oder Beschädigung eines elektronischen Gerätes keine Haftung. 

5 Frühstück 

In der Frühstückspause essen die Kinder gemeinsam in der Klasse. Dies stärkt zum einen das Gemeinschaftsgefühl. Zum anderen findet sich das Thema „gesunde Ernährung“ auch im Lehrplan wieder. So kann auch die Schule mit darauf achten, dass eine gesunde und ausgewogene Ernährung bei den Kindern gewährleistet wird. Das Pausenfrühstück sollte dementsprechend aus einem Butterbrot mit Aufschnitt, Obst oder Gemüse und einem gesunden Getränk bestehen (am besten Wasser). Wünschenswert wären wiederverwendbare Brotdosen und Trinkflaschen (diese bitte mit Namen kennzeichnen). 

6 Krankmeldungen 

Sollte ein Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, müssen die Eltern dies vor Schulbeginn in der Schule melden (Per Schoolfox in der Klasse). Andernfalls werden die Fehlstunden bzw. -tage als unentschuldigte Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt. Sollte ein Kind im Laufe des Schulvormittags erkranken, muss es von einem Elternteil (oder einer beauftragten volljährigen Person) abgeholt werden. Das Kind darf den Weg nicht alleine antreten, auch wenn die Eltern es erlauben würden. 

7 Pünktlichkeit 

Pünktlichkeit ist für unser Schulleben ein sehr wichtiges Thema. Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder pünktlich und ohne Stress in der Schule ankommen. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen, Schulfahrten (z.B. zum Sport), Schulgottesdienste und natürlich für den Unterrichtsbeginn (zurzeit 8.05-08.15 Uhr). 

8 Kommunikation zwischen Schule und Elternhäusern 

Wir haben uns an unserer Schule für die Kommunikationsapp Schoolfox entschieden. Eltern und Kollegium der Schule verpflichten sich einmal innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen ist das Wochenende, Ferienzeiten und freie Tage) auf eingegangene Nachrichten zu prüfen und den Eingang zu bestätigen. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unsere Nachrichten bei Ihnen ankommen, gleichzeitig können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Nachrichten bei uns ankommen. Diese Verlässlichkeit gilt auch in Bezug auf Abfragen, Umfragen und Rückmeldezettel, sei es in Papierform oder in Form von Schoolfox.